Folgen des abgelehnten CO2-Gesetzes
Bucher ist überzeugt, dass das im Juni 2021 mit 51,6 Prozent abgelehnte CO2-Gesetz einen soliden Grundstein gelegt hätte, um die aktuellen klimapolitischen Ziele zu erreichen. Nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes wurde das bestehende CO2-Gesetz bis Ende 2024 verlängert. Neu sind auch Auslandmassnahmen zugelassen. Um der Volksabstimmung Rechnung zu tragen, will der Bundesrat auf neue Abgaben, wie die Treibstoffabgabe oder die Flugticketabgabe, und auch auf die Erhöhung von bestehenden Abgaben (auf fossile Brennstoffe) verzichten.
Die CO2-Abgabe
wird seit 2008 auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Gemäss CO2-Verordnung stieg die CO2-Abgabe per 1. Januar 2022 aufgrund der Verfehlung des Zwischenzieles für die Verminderung der CO2-Emissionen aus Brennstoffen auf 120 Franken pro Tonne CO2. Das revidierte CO2-Gesetz erhebt die CO2-Abgabe wie bisher nur auf den fossilen Brennstoffen. Fossile Treibstoffe wie Benzin und Diesel sind weiterhin ausgenommen. Stattdessen werden die Treibstoff-Importeure verpflichtet, bis 2030 bis zu 90 Prozent der CO2-Emissionen zu kompensieren, die im Verkehr entstehen.
Zielerreichung 2030
Bucher führte aus, dass durch diesen «Bremser» die Zielerreichung 2030 unsicher geworden sei und bemängelte, dass stabile Rahmenbedingungen und damit Planungssicherheit fehlen. Die Erreichung des Zieles wird voraussichtlich nur durch die Möglichkeit von Kompensationen im Ausland erreicht werden.
Revision des CO2-Gesetzes
Das bisherige CO2-Gesetz wurde bis Ende 2024 verlängert. Für die Zeit danach wird der Bundesrat dem Parlament bis Herbst 2022 eine neue Revision des CO2-Gesetzes vorlegen. Die Vernehmlassung dazu endete am 4. April 2022. Die Vernehmlassungsvorlage beinhaltet Instrumente und Massnahmen, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Das Verminderungsziel 2030 soll zu zwei Dritteln im Inland und zu einem Drittel im Ausland erfolgen. Im Inland sind gezielte Anreize, Förderinstrumente und Investitionen insbesondere im Gebäudebereich, im Verkehrssektor aber auch in der Industrie vorgesehen.
Massnahmen im Gebäudebereich
Bucher bedauert, dass momentan die technischen Vorgaben im Gebäudebereich nicht mehr zur Diskussion stehen. Dabei hätten bei jedem Brenner- oder Heizungsersatz die CO2-Grenzwerte eingehalten werden müssen. Diese Massnahme scheint im Moment nicht mehrheitsfähig zu sein. Die neue Vorlage setzt dagegen vor allem auf Förderungen. Es ist eine Weiterführung der bestehenden CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe vorgesehen. Die Zweckbindung dieser Abgabe würde angehoben und neu zur Hälfte (statt heute 1/3) in Klimaschutzmassnahmen fliessen und zur anderen Hälfte an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt werden.
Die Klimaschutzmassnahmen umfassen unter anderem: das Gebäudeprogramm, den Ersatz von fossilen Heizungen, die Aufstockung der Förderung von Geothermie und die Förderung für die Energieplanung von Gemeinden. Dies sind alles zusätzlich verstärkte Förderinstrumente. Ausserdem soll die zusätzliche Ausnutzung von Grundstücken bei Gebäudesanierungen ermöglicht werden. Es gäbe eine Pflicht für Baubewilligungsbehörden zur Nachführung des Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR), damit eine bessere Datengrundlage geschaffen würde. Kantone sollten eine Meldepflicht beim Heizungsersatz und eine Beratungspflicht vorsehen, wenn ein fossiler Heizungsersatz gewünscht wird.
Sozialverträglichkeit
Die CO2-Abgabe sei laut Bucher sehr sozialverträglich, wenn sie pro Kopf an die Bevölkerung zurückverteilt wird. Die ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung würden davon profitieren. Dieser Effekt wird nun durch die Reduktion der Rückverteilung vermindert (die Rückverteilung erfolgt via Krankenkassen-Abrechnung). Ein weiteres Problem sei die Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern. Begleitmassnahmen im Mietrecht werden geprüft.
Bei einer Treibstoffabgabe wäre die Sozialverträglichkeit viel eher gewährleistet, da viele ärmere Haushalte kein Auto besitzen und noch klarer wäre dies bei der Flugticketabgabe.
Ziele des Übereinkommens von Paris (2015)
- Durch Emissionsverminderung soll die globale Erwärmung auf deutlich weniger als zwei Grad Celsius begrenzt werden.
- Durch die Entwicklung von Strategien und Massnahmen soll eine verstärkte Anpassung an negative Auswirkungen erfolgen.
- Die Emissionsverminderung und die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit (Resilienz) sollen durch eine klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse unterstützt werden.
Entwurf eines neuen Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz
Bucher äusserte sich sehr positiv zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative und bezeichnete dieses mögliche neue Bundesgesetz als vielversprechenden «Game Changer».
Ein derartiges, übergeordnetes Ziel-Gesetz würde alle drei Ziele aus dem Übereinkommen von Paris auf Gesetzesstufe konkretisieren. Das Zusammenspiel mit dem Massnahmengesetz (vor allem dem CO2-Gesetz) würde geregelt. Die Vorbildfunktion von Bund, Kantonen und Gemeinden wird hervorgehoben. Diese müssten bis 2040 klimaneutral sein. Im Gesetz enthalten sind unter anderem:
- das Netto-Null-Ziel bis 2050,
- das Ziel zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzflüsse,
- ein verbindlicher Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen,
- ein Dekarbonisierungsprogramm für die Industrie sowie
- ein Sonderprogramm zum Ersatz von Widerstandsheizungen und fossilen Heizsystemen.
Langfristige Perspektive
Bucher ist überzeugt, dass mit diesem Ziel-Gesetz die Klimapolitik der Schweiz längerfristig auf den richtigen Weg geschickt werden könnte. Denn: auch Netto-Null ist nur ein Zwischenziel. Erstmals ist in diesem Gesetz auch von Netto-Negativ die Rede.
Wichtig ist von Seiten der Politik, dass die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Auch andere Bundeserlasse (und kantonale Erlasse) sollen sich auf Netto-Null ausrichten.
Ausblick
Das Netto-Null-Ziel ist eine grosse Herausforderung; gleichzeitig jedoch alternativlos. Die Ziele seien technisch machbar und finanzierbar. Die inländischen Emissionen können um 90 Prozent vermindert werden, wenn alle Potenziale konsequent ausgeschöpft werden. Schwer vermeidbare Emissionen sind mit Abscheidung und Speicherung von CO2 sowie Negativemissionstechnologien zu neutralisieren (vgl. Artikel Technischer Klimaschutz, CCS/NET). Trotz der bedauerlichen Ablehnung des CO2-Gesetzes muss die Klimapolitik weitergehen. Bucher betonte, dass sich sowohl das Parlament als auch der Bundesrat ihrer Verantwortung bewusst seien. Aus ökonomischer Sicht, hätte das Klimaprogramm enormes Innovationspotenzial und könnte eine Art «Apollo-Programm der Schweiz» sein. Bucher rechnet damit, dass die Revision des CO2-Gesetzes im Parlament für grössere Diskussionen sorgen wird und dass in ein paar Jahren das Volk erneut zur Abstimmung gerufen wird.
Beitrag der Schweiz an den Klimawandel
Die Pro-Kopf-Emissionen betragen in der Schweiz derzeit durchschnittlich 5,8 Tonnen CO2-Äquivalente. Unter Berücksichtigung der grauen Emissionen (durch importierte Produkte) sogar 11 bis 13 Tonnen CO2-Äquivalente. Dazu kommen Investitionen im Ausland mit ca. 17 bis 19 Tonnen CO2-Äquivalente. Das langfristiges Ziel bis zur Mitte des Jahrhundert liegt weltweit bei 1 bis 1,5 Tonnen CO2-Äquivalente pro Kopf.
Die IG Energieberatung will professionelle Energieberatung mit hoher Qualität bekannt machen und fördern. Durch die Vereinstätigkeiten können gemeinsame Interessen gegenüber Institutionen wie Behörden und Branchenorganisationen sowie der Öffentlichkeit besser vertreten werden. Grundsätzlich unterstützt die IG Energieberatung alle Prozesse und Massnahmen, welche nachhaltig zu einem energiesparenden Umgang mit natürlichen Ressourcen führen.
ig-energieberatung.ch
Gletscher-Initiative
Indirekter Gegenvorschlag auf der Kippe