Mit der Energiegesetz-Änderung (genannt MuKEn) möchte Neukom die Anforderungen an Gebäude erhöhen, damit diese bald ohne Öl oder Gas auskommen. Denn mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen entsteht beim Heizen von Gebäuden. Hier hat der Kanton den grössten Einfluss für Klimaschutz. Gleichzeitig wurden die Förderung für Gebäudesanierungen erhöht und unterstützen Hauseigentümer bei Fassadenisolation und dem Einbau von Wärmepumpen finanziell.
Herr Regierungsrat, können Sie uns erläutern, was der Anlass für die Änderung des kantonalen Energiegesetzes war und was die wesentlichen Elemente der Gesetzesänderung sind?
Die Klimakrise ist eine der grössten Herausforderungen unserer Zeit. Um die Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Stürme – einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen. Im Kanton Zürich sind rund 120 000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen 40 Prozent der klimabelastenden CO2-Emissionen. Die vom Kantonsrat im April 2021 beschlossene Änderung des Energiegesetzes bezweckt daher die Förderung einer umweltschonenden, wirtschaftlichen und sicheren Energieversorgung. So sieht die Gesetzesänderung für bestehende Bauten vor, dass Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Lebensdauer durch ein klimaneutrales Heizsystem ersetzt werden müssen. Als klimaneutrale Heizsysteme kommen meistens Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzheizungen zum Einsatz. Auch Biogas-Lösungen sind zulässig. Elektroheizungen und -boiler müssen bis 2030 ersetzt werden. Sie verbrauchen sehr viel Strom und stehen nur noch selten im Einsatz. Eine Wärmepumpe erzeugt mit gleich viel Strom etwa das Drei- bis Vierfache an Wärme.
Aber braucht es diese Gesetzesänderung wirklich – es wird im Gebäudebereich ja schon heute freiwillig sehr viel für mehr Energieeffizienz getan?
Heute wird mehr als jede zweite Öl- oder Gasheizung am Ende ihrer Lebensdauer durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt. Damit erreicht der Kanton Zürich seine Klimaziele nicht. Laut einer Umfrage in der Stadt Zürich haben sich weniger als die Hälfte der Hauseigentümer beim Heizungsersatz mit Alternativen zu Öl und Gas befasst. Um die Klimaziele zu erreichen, braucht es daher verbindliche Regeln für den Ersatz von Heizungen. Die Technologien sind heute vorhanden, um die klimabelastenden Öl- und Gasheizungen durch saubere, moderne Heizsysteme zu ersetzen.
Aber klimaschonende Heizsysteme sind ja einiges teurer als Öl- und Gasheizungen. Kommen da nicht finanzielle Mehrbelastungen auf die Hauseigentümer zu?
Im Gegenteil – klimaneutrale Lösungen sind in den meisten Fällen langfristig sogar günstiger als Öl- und Gasheizungen. Zwar kann beispielsweise die Anschaffung einer Wärmepumpe zwei- bis dreimal so viel kosten wie eine Öl- oder Gasheizung. Im Betrieb ist die Wärmepumpe jedoch deutlich günstiger. Über die gesamte Lebensdauer von rund 20 Jahren betrachtet lohnt sich deshalb die Investition in eine Wärmepumpe.
Muss man denn nach Annahme der Gesetzesänderung eine ausgediente Öl- oder Gasheizung in jedem Fall durch ein klimaneutrales System ersetzen?
Nein, der Umstieg auf ein klimaneutrales System ist nur dann verpflichtend, wenn er technisch möglich und finanziell tragbar ist. Sind die Kosten über die gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent höher im Vergleich zu einer neuen Öl- oder Gasheizung, darf wieder eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Damit soll verhindert werden, dass hohe Mehrkosten für Hauseigentümer sowie Mieter entstehen. Allerdings sind dann entweder punktuelle Energieeffizienzmassnahmen am Haus umzusetzen oder 10 Prozent des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken.
Und was ist, wenn jemand sich den Umstieg auf ein klimaneutrales Heizsystem einfach nicht leisten kann?
Sollte ein Hauseigentümer die Investitionskosten eines Umstiegs nicht tragen können, greift die Härtefallregelung. Diese sieht einen Aufschub der Umstiegspflicht bis nach dem nächsten Eigentümerwechsel vor. Damit wird sichergestellt, dass niemand sein selbst bewohntes Haus veräussern muss, weil er die Kosten des Umstiegs nicht finanzieren kann.
Sie haben den Hauseigentümern ja den so genannten «Klima-Deal» angeboten. Das heisst, sie fordern zwar einerseits klimafreundliche Heizungen, sie fördern diese andererseits aber auch. Wie sieht diese Förderung genau aus?
Genau. Der Kanton Zürich unterstützt bereits heute klimaneutrale Heizungen finanziell mit jeweils mehreren Tausend Franken. Für eine Erdsonden-Wärmepumpe beispielsweise beträgt die Unterstützung durchschnittlich rund 10 000 Franken. Mit der Gesetzesänderung wird der jährliche kantonale Gesamtbetrag für Förderungen im Energiebereich von 8 auf 15 Millionen Franken erhöht. Zusammen mit den Bundesgeldern stehen so jährlich rund 65 Millionen Franken zur Verfügung – 20 Millionen Franken mehr als heute.
Für die Hauseigentümer geht die Rechnung also auf. Aber wie sieht es für die Mieter aus?
Das Gesetz schützt nicht nur Hauseigentümer vor hohen Mehrkosten, sondern auch Mieter. Während durch die höheren Anfangsinvestitionen für eine klimaneutrale Heizung die Mieten leicht steigen können, sinken die Mietnebenkosten (Kosten für Heizenergie). Das gleicht sich unter dem Strich aus.
Nun haben wir viel über den Heizungsersatz in bestehenden Gebäuden gesprochen. Aber welche Änderungen sieht das Gesetz denn für Neubauten vor?
Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden sollen künftig mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Sie müssen so gebaut und ausgerüstet werden, dass der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst gering ist. Zudem sind sie künftig mit klimaneutralen Heizungen auszustatten. Das ist bereits heute in über 90 Prozent der Neubauten der Fall. Um einen Beitrag an die Deckung der Stromnachfrage zu leisten, müssen Neubauten zudem einen Teil ihres Energiebedarfs selbst erzeugen, beispielsweise mit Solarpanels. Damit wird ein Beitrag zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen geleistet.
Sie versprechen sich vom Gesetz auch positive Impulse für das Gewerbe. Wie ist das zu verstehen?
Mit dem Umstieg auf klimaneutrale Heizsysteme wird ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet – das steht im Zentrum. Und es reduziert gleichzeitig die Abhängigkeit von Ländern, die Öl und Gas exportieren. Die Wertschöpfung bleibt also künftig im Land. Und ganz wichtig: Das Gesetz fördert Innovationen für moderne Haustechniksysteme, die auch auf dem Weltmarkt gefragt sind. Lokale Unternehmen können also wachsen und es entstehen neue Arbeitsplätze.
Zum Abschluss noch dies: Mit der Änderung des Energiegesetzes setzt der Kanton Zürich ja die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 um (MuKEn 2014). Er ist nicht der erste Kanton, der dies tut. Wie sind denn die bisherigen Erfahrungen mit den MuKEn 2014?
Bei den MuKEn 2014 handelt es sich ja um das von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich. Und diese gemeinsame Erarbeitung von Mustervorschriften für den Energiebereich durch die Kantone hat sich durchs Band bewährt. Rund die Hälfte aller Kantone kennt bereits ähnliche Vorschriften, wie die vom Kanton Zürich geplanten. Die Erfahrungen in diesen Kantonen zeigen: Dank klaren gesetzlichen Regelungen beim Heizungsersatz kommen nur noch wenige Öl- und Gasheizungen zum Einsatz. Der gewählte Ansatz ist also praxistauglich.