AEW-Rückliefertarif: neu Einheitstarif 8.2 Rp./kWh inkl. HKN

AEW-Rückliefertarif neu ab 2026: Einheitstarif 8.2 Rp./kWh inkl. HKN. Bei Begrenzung der Einspeisung auf 50% der installierten Gesamtleistung (kW peak) gibt’s eine Zusatzentschädigung von bis zu 2 Rappen pro ins Netz eingespeiste kWh. (AEW Energie AG)

27.08.2025
AEW Energie AG / PW

AEW: neue Einheitstarife per 2026

Die AEW Energie AG senkt per 2026 erneut die Stromtarife in der Grundversorgung. Mit der Einführung eines Einheitstarifs vereinfacht die AEW Energie AG zudem die Strompreisstruktur. Neu werden die Kosten für die Messung separat ausgewiesen, und die AEW schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife, wie es die neuen gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Anpassungen bei den Rückliefertarifen sorgen zudem für stabile und planbare Bedingungen für Produzenten von Solarstrom.

Wie bereits im Vorjahr sinken die Strompreise spürbar

Der Strompreis setzt sich aus den Komponenten Energielieferung, Netznutzung und Abgaben an Bund und Gemeinden zusammen. Die meisten Haushalte in der Grundversorgung (ElCom Verbrauchskategorie H4: Jahresverbrauch von 4500 kWh) zahlen im nächsten Jahr insgesamt 27,9 Rappen pro Kilowattstunde für den Strom. Der Gesamtstrompreis sinkt somit gegenüber dem Jahr 2025 um rund 7 % oder um 92 Franken pro Jahr für Privathaushalte. Firmen mit einem jährlichen Verbrauch von 150'000 kWh (ElCom Verbrauchskategorie C3), die bisher auf den Marktzugang verzichtet haben, sparen über 5000 Franken pro Jahr und profitieren damit von einer Reduktion von 12 %.

 

Messkosten werden separat ausgewiesen
Neu müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben die Kosten für das Messen der Stromflüsse aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und separat ausgewiesen werden. Damit werden die Messkosten der Kundschaft verursachergerecht weiterverrechnet. Die Abgaben steigen nur marginal, vor allem wegen leicht höherer Konzessionsabgaben an Gemeinden. Der gesetzliche Netzzuschlag bleibt unverändert bei 2,3 Rp./kWh.

 

Einheitstarif schafft Grundlage für Flexibilität
Die AEW Energie AG passt per 1. Januar 2026 ihre Tarifstruktur an und führt einen einheitlichen Stromtarif ein. Die bisherigen Hoch- und Niedertarife (HT/NT) entfallen sowohl in der Netznutzung als auch in der Energielieferung. Damit folgt die AEW den aktuellen Marktbedingungen und schafft die Grundlage für künftige dynamische Wahltarife. Die bisherige Kostengrundlage in den Hochtarif- Zeiten spiegeln die Wertigkeit der Energie nicht mehr adäquat wider – insbesondere tagsüber bei hoher Photovoltaikproduktion bzw. der Überschussenergie insbesondere im Sommerhalbjahr. Die Umstellung verhindert eine finanzielle Benachteiligung bei Strombezug während Sonnenstunden und schafft mehr Flexibilität im Verbrauchsverhalten.

 

Anpassung bei Rückliefertarif: neu Einheitstarif 8.2 Rp./kWh inkl. HKN
Ab 2026 wird die im Jahr 2021 eingeführte Herkunftsnachweis-Vergütung (HKN) von 3 Rp./kWh für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kVA aufgehoben. Stattdessen führt die AEW einen Einheitstarif für eingespeiste Energie inklusive HKN von 8,2 Rp./kWh ein. Die Besitzer von kleineren PV-Anlagen profitieren dadurch von fixen Preisen und haben eine Planungssicherheit, ungeachtet der Entwicklung der Strompreise. Rund 2400 Photovoltaik-Anlagenbesitzer im Versorgungsgebiet der AEW sind von dieser Neuerung betroffen. Die AEW bekräftigt damit ihr Engagement für die Förderung der Solarenergie im Kanton Aargau.

 

Neues Zusatzprodukt: attraktive Entschädigung für Solarstrom-Produzenten
Basierend auf der neuen gesetzlichen Grundlage, die die Energieunternehmen berechtigt, eine Leistungsbegrenzung der Photovoltaik-Anlagen auf 70 % der installierten Leistung einzuführen, ohne diese zu entschädigen, wird der Kundschaft die freiwillige Option einer 50 %-igen Leistungsbegrenzung angeboten. Wer bereit ist, die Einspeisung ins Verteilnetz aus seiner Anlage auf 50 % der installierten Leistung (kW peak) zu beschränken, erhält dafür eine fixe Zusatzentschädigung von bis zu 2 Rappen pro ins Netz eingespeiste Kilowattstunde, bei einer Verpflichtung für 5 Jahre. Diese Massnahme trägt wesentlich dazu bei, einerseits den nötigen Netzausbau zu mindern bzw. effizient zu tätigen, andererseits die Produzenten für ihre Flexibilität angemessen zu entschädigen. Durch die Leistungsbeschränkung von 50 % wird je nach Aufständerung der Photovoltaik-Anlage zwischen 10 % und 15 % weniger Strom ins Verteilnetz zurückgeliefert. Die Produzenten können ihre PV-Anlage weiterhin optimal auf den Eigenverbrauch ausrichten und gleichzeitig von der Zusatzvergütung profitieren.

Nicht zuletzt dank dem grossen Zubau an Solarstrom-Anlagen kann die AEW in ihrer Naturstromproduktelinie «AEW Classic Naturstrom» den Anteil der Sonnenenergie auf 30 % (aktuell 15 %) verdoppeln. 

 

aew.ch


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