Photovoltaik

PlusEnergie-Bauernhof Gemperle in Fischingen TG (Foto: Schweizer Solarpreis 2019)

Reaktion 23.10.2019 von Swissolar zum Bundesratsbeschluss zur Revision der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung

Photovoltaik: Tiefere Förderbeiträge, aber keine Massnahmen zur Kostenreduktion

Die heute vom Bundesrat beschlossene weitere Absenkung der Beiträge der Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen per 1. April 2020 stösst bei Swissolar auf Unverständnis. Der Bundesrat begründet die Senkung der Beiträge mit einer fragwürdigen Annahme, wonach die Investitionskosten im April 2020 um über 9 Prozent tiefer liegen würden als im Vorjahr. Tatsache ist jedoch, dass die Modulpreise seit Jahresbeginn stabil sind oder sogar leicht steigen.

Als Voraussetzung für eine weitere Absenkung der EIV hat deshalb Swissolar in der Vernehmlassung die Reduktion des bürokratischen Aufwands beim Bau einer Photovoltaikanlage genannt. Allein die verschiedenen Bewilligungen und Kontrollen verursachen einen Aufwand von 8 bis 12 Stunden pro Anlage. Swissolar hat in der Vernehmlassung verschiedene Vorschläge zum Abbau von Bürokratie gemacht, die aber bisher nicht berücksichtigt wurden (Einzig bezüglich der Beglaubigung der Anlage für Pronovo wurde in der letzten Verordnungsrevision eine Vereinfachung eingeführt). Unter dem Strich sinkt der Anteil der Einmalvergütung an den Investitionskosten nochmals, was den Bau von Photovoltaikanlagen weniger attraktiv macht und damit im Widerspruch zu den Zielen der Energiestrategie 2050 und den klimapolitischen Zielen der Schweiz liegt.

Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf wurde immerhin auf eine Absenkung der leistungsbezogenen Beiträge verzichtet. Stattdessen wird der Grundbeitrag um 29 Prozent reduziert. Dies schafft indirekt einen Anreiz, Anlagen nicht zu knapp zu dimensionieren. Heute werden meist auf Eigenverbrauch optimierte kleine Anlagen gebaut, die oft nicht die ganze zur Verfügung stehende Dachfläche nutzen, was volkswirtschaftlich und in Bezug auf den notwendigen Ausbau der Solarenergie problematisch ist.

Ebenfalls reduziert wird der Vergütungssatz des Einspeisevergütungssystems EVS für Photovoltaikanlagen (9 statt 10 Rp./kWh). Dies ist aus den genannten Gründen ebenfalls fragwürdig, aber für den weiteren Ausbau der Photovoltaik wenig relevant, da praktisch keine neu erstellten Anlagen vom EVS profitieren können.

Unproblematisch ist aus Sicht von Swissolar hingegen die Teilrevision der Energieverordnung (EnV). Für die Solarbranche relevant ist Art. 16 Abs. 3, wo die Referenzkosten des externen Stromprodukts bei Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch definiert werden.

www.swissolar.ch