«Das Sicherstellen der einwandfreien Hygiene in einer Trinkwasserinstallation kalt und warm ist von den Entscheidungen vieler Personen abhängig. Deshalb richtet sich die neue Richtlinie W3/E3 des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfachs (SVGW) an alle Personen, die an der Planung, am Bau und dem Betrieb einer Trinkwasserinstallation beteiligt sind», betont Cosimo Sandre, Technischer Berater Wasser des SVGW. Dies sind Eigentümer, Architekten, Planer, Installateure sowie Anlagenbetreiber. Doch auch die Konsumenten tragen mit ihrem Nutzerverhalten massgebend zur Trinkwasserhygiene bei.
Fachpersonen wurden geschult
Um die Trinkwasserinstallation vor Verschmutzungen und Stagnation zu schützen, sind seit 2018 die Dichtheitsprüfungen während der Bauphase mit ölfreier Luft oder mit inertem Gas und mit einem Druck von 15 kPa (0,15 bar) durchzuführen. Erst 72 Stunden bevor die Trinkwasserinstallation in den bestimmungsgemässen Betrieb übergeht, sollen die betroffenen Leitungen erstmals mit sauberem Trinkwasser gefüllt, entlüftet und ausgiebig gespült werden. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen wurde eine grosse Anzahl von Fachpersonen im Winter 2018/2019 über die Anforderungen an die neue Dichtheitsprüfung geschult.
Weitere Anforderungen und Massnahmen
«In den letzten zwei Jahren sind in weiteren Kapiteln umfassende Anforderungen und Massnahmen zur Sicherstellung der Hygiene in Trinkwasserinstallationen kalt und warm definiert worden», so Sandre. Die wesentlichen Grundsätze für das Erreichen der hygienischen Schutzziele sind:
bewusste Diskussion zu Anzahl, Art und Ort der Entnahmearmaturen
Zusammenfassen von Nassräumen mit zentralen Steigzonen
Vermeiden von Stagnation durch die idealerweise tägliche Trinkwasserentnahme an allen Entnahmestellen
Verwenden von hygienisch einwandfreien Trinkwasserkontaktmaterialien
Einhalten der erforderlichen Wassertemperaturen kalt und warm.
Neuste Untersuchungen haben gezeigt, dass Legionellen-Höchstwertüberschreitungen auch in den Trinkwasserinstallationen kalt vorkommen können. In der Richtlinie werden deshalb verschiedene Massnahmen beschrieben, damit in Trinkwasserinstallationen kalt die Temperatur nicht über 25 °C ansteigt.
Energieeffizienz vs. hygienische Sicherheit
«Die über fünf Jahre andauernden Diskussionen bezüglich Gewichtung von Energieeffizienz und hygienischer Sicherheit in Warmwasseranlagen führte dazu, dass in der neuen Richtlinie W3/E3 auch detaillierte Anforderungen für die Planung, die Ausführung und den Betrieb von Warmwasserversorgungsanlagen formuliert werden», sagt Sandre. Die dabei definierten Mindesttemperaturen von 60 °C beim Austritt des Warmwasserspeichers bzw. des Durchflusswassererwärmers, 55 °C in allen warmgehaltenen Leitungen und 50 °C an allen Entnahmestellen sind im Einklang mit den Anforderungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Bei allen Bestrebungen, die Energieeffizienz zu verbessern, gilt als wichtigstes Gebot der Schutz von Leben und Gesundheit.
Wärmerückgewinnung in Heizungsspeichern lagern
Verschiedene Messungen haben in den letzten Jahren gezeigt, dass in Trinkwasser-Vorwärmspeichern mit Temperaturen unter 50 °C, die gesetzlichen Legionellen-Höchstwerte massiv überschritten werden. Aus hygienischer Sicht lassen sich solche Warmwasservolumen mit keiner Massnahme zufriedenstellend speichern. Wärmerückgewinnung aus gewerblicher Kälte, aus Solaranlagen für Warmwasservorerwärmung usw. sollen deshalb zukünftig nicht in Sanitär-Vorwärmspeichern, sondern in Heizungsspeichern gelagert werden.
Weiter werden folgende Themen für die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene in der neuen Richtlinie W3/E3 behandelt:
geeignete Materialwahl und -handhabung
Hygiene auf der Baustelle
Inbetriebnahme und Übergabe
bestimmungsgemässer Betrieb und mögliche Massnahmen bei Stagnation im laufenden Betrieb
Grundlagen risikobasierter Selbstkontrolle
mögliche Desinfektionsverfahren
Instandhaltung von Installationskomponenten
Anforderungen an Provisorien innerhalb und ausserhalb von Gebäuden.
Die neue SVGW-Richtlinie W3/E3 ist per 1. September in Kraft gesetzt worden.