Installations- und Gebäudetechnik

In Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurden, muss man wie hier beim Putz mit Asbestvorkommen rechnen. (Bild: Suva)

Asbestzementprodukte an der Gebäudehülle können gesundheitsgefährdendes Asbest enthalten. (Bild: Suva)

Dämmungen von Heizleitungen. (Bild: Suva)

Elektro-Hauptverteilung. (Bild: Suva)

Asbest erkennen – richtig handeln

Einatmen verboten

Asbesthaltige Produkte sind in der Schweiz seit 1990 verboten. Trotzdem sind längst nicht alle Anwendungen aus der Welt geschafft. Deshalb muss sich jeder Hand- und Heimwerker über die damit verbundenen Gesundheitsgefahren bewusst sein.

Auch heute noch können Arbeitnehmende – insbesondere bei Abbrucharbeiten im Rahmen von Umbauten – mit unterschiedlichsten asbesthaltigen Baumaterialien in Kontakt kommen. Asbest befindet sich insbesondere im Plattenkleber und Putz, in Bodenbelägen aus Kunststoff, Zwischendecken, Anstrichstoffen oder Kitten sowie in Asbestzementprodukten an der Gebäudehülle und bei Kanalisationsrohren. In Gebäuden mit Baujahr vor 1990 müssen jene Personen, welche Instandhaltungs-, Renovations- und Rückbauarbeiten ausführen, damit rechnen, bei ihrer Arbeit auf asbesthaltiges Material zu treffen. Dies betrifft vor allem Bauarbeiter, Schreiner, Elektriker, Sanitärinstallateure, Plattenleger, Maler, Gipser, Dachdecker und Fassadenbauer.

Abklären vor Baubeginn
Plant ein Bauherr oder Architekt den Umbau oder die Renovation eines vor 1990 erstellten Gebäudes, ist vorgängig eine Gebäudeuntersuchung erforderlich. Dazu sollte er frühzeitig einen Gebäudediagnostiker zuziehen. Bei dieser Überprüfung wird der Experte das Gebäude auf mögliche Asbestvorkommen prüfen, verdächtige Materialien im Labor untersuchen lassen und weitere Massnahmen im Fall einer notwendigen Asbestsanierung vorbereiten.

Die Vorteile der Früherkennung
Die frühzeitige Erkennung von Schadstoffen ist für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Arbeitnehmer- und Umweltschutz erforderlich. Gleichzeitig werden die Planungs- und Kostensicherheit verbessert. Besteht bei einem Umbau der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest auftreten können, so muss der Arbeitgebende die Gefahren eingehend ermitteln. In einem zweiten Schritt müssen die Risiken bewertet werden. Gestützt darauf sind die erforderlichen Massnahmen zu planen.

Lebenswichtige Regeln zu Asbest
Arbeiten an asbesthaltigen Materialien, die der Handwerksbetrieb selbst ausführen darf, sind in den branchenspezifischen lebenswichtigen Regeln zu Asbest beschrieben (suva.ch/asbest). Die Arbeiten müssen gemäss den Vorgaben der lebenswichtigen Regeln von instruierten Handwerkern mit der erforderlichen Schutzausrüstung ausgeführt werden. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Arbeitsplatz zu reinigen und asbesthaltiges Material korrekt zu entsorgen. Arbeiten, bei denen erhebliche Mengen gesundheitsgefährdender Asbestfasern freigesetzt werden können, dürfen nur anerkannte Asbestsanierungsunternehmen ausführen.

In 6 Schritten die Asbestgefahr bannen
Vor dem Beginn und während der Bauarbeiten sind diese sechs Schritte zentral:

  1. Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
  2. Vor dem Arbeitsbeginn muss eine Schadstoffermittlung sowie eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
  3. Bei Asbestgefährdung oder bei Unsicherheiten gilt es «Stopp» zu sagen.
  4. Vorgesetzte müssen ihre Mitarbeitenden instruieren.
  5. Asbestarbeiten werden nur mit Schutzausrüstung und gemäss dem Stand der Technik ausgeführt.
  6. Nach Arbeitsabschluss muss der Arbeitsplatz gereinigt und asbesthaltiges Material korrekt entsorgt werden.

Warum Asbest so gefährlich ist
Die kristallinen Asbestfasern neigen dazu, sich der Länge nach in immer dünnere Fasern aufzuspalten. Durch aggressive Stoffe, mit denen die Fresszellen der Immunabwehr versuchen die Fasern aufzulösen, sowie durch direkte mechanische Einwirkung, entstehen Schäden an Gewebe und Erbmaterial von Zellen. Bereits geringe Asbestfeinstaubkonzentrationen in der Luft erhöhen darum das Krebsrisiko.

suva.ch/asbest