In der EU haben sich verschiedene Rahmenbedingungen für die Abgabe und Verwendung von Chemikalien geändert, so für einige besonders umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe. Die Schweizer Bestimmungen sollen denjenigen der EU angeglichen werden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Änderung der entsprechenden Verordnung in die Anhörung geschickt.
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) enthält zu über 30 Stoffen und Produktgruppen Einschränkungen und Verbote. Die entsprechenden europäischen Bestimmungen sind in zehn Basiserlassen (Richtlinien und Verordnungen) geregelt, von denen einige geändert wurden. Die ChemRRV soll an die neuen EU-Bestimmungen angepasst werden.
Zudem sollen aufgrund neuer Erkenntnisse und Erfahrungen im Vollzug einige Bestimmungen über klimaaktive Stoffe geändert werden. Das UVEK hat eine Änderung der ChemRRV in die Anhörung geschickt. Sie dauert bis am 25. Mai 2012.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Aus dem EU-Recht in die ChemRRV übernommen werden sollen unter anderem:
- Bestimmungen, aufgrund welcher das Inverkehrbringen und die Verwendung von vorerst 14 Stoffen verboten wird.
- Bestimmungen über Einschränkungen von Produkten, die Cadmium, Acrylamid, Glykolether, Isocyanate, Cyclohexan, Dichlormethan und zinnorganische Verbindungen enthalten.
- eine Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung von Schwermetallen und Flammschutzmitteln in Elektro- und Elektronikgeräten.
Unabhängig vom EU-Recht sollen die Bestimmungen über fluorierte klimaaktive Stoffe in der ChemRRV überarbeitet werden. Anlass dazu sind die während sieben Jahren im Vollzug gesammelten Erfahrungen sowie technische Neuerungen. Mit den Änderungen werden Emissionen dieser Treibhausgase weiter gesenkt und der administrative Aufwand für Industrie und Vollzugsbehörden vermindert.
Bis hier entstammen die Formulierungen in diesem Beitrag der offiziellen BAFU-Mitteilung. Diese ist unter folgendem Adress-Pfad abrufbar:
www.bafu.admin.ch > Dokumentation > Medieninformationen > 13.03.2012: Neue Chemikalien-Regelungen in Anhörung.
Neben dieser BAFU-Mitteilung stehen dort der Entwurf der revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV (57 Seiten) und der Erläuternde Bericht dazu (48 Seiten) als PDF zur Verfügung.
Nur noch natürliche Kältemittel
In der Kältetechnik- und Wärmepumpen-Branche regt sich Widerstand gegen den vorliegenden Entwurf der neuen ChemRRV. Und zwar zu den Bestimmungen im Entwurf zu den fluorierten klimaaktiven Stoffen, die unabhängig vom EU-Recht überarbeitet wurden.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen will das BAFU erreichen, dass in der Schweiz nur noch natürliche Kältemittel eingesetzt werden dürfen. In der Luft stabile Stoffe, auch „synthetische Kältemittel“ genannt, sollen hingegen grundsätzlich verboten werden.
Die kritisierten Änderungen in der ChemRRV betreffen alle, welche mit synthetischen Kältemitteln zu tun haben. Die vorgeschlagenen Änderungen sind zum Teil gravierend für bewährte Anwendungen in der Wärmepumpen- und Kältetechnik und werden die unmittelbare Zukunft beeinflussen.
Die heiklen ChemRRV-Änderungen sind vor allem in Anhang 1.5 (In der Luft stabile Stoffe) und Anhang 2.10 (Kältemittel) enthalten.
Anhörung: Aufruf zur Mitwirkung
Die betroffenen Hersteller, Fachleute sowie Verbände sind aufgerufen, sich an der Anhörung zum ChemRRV-Entwurf zu beteiligen. Es sind dies vor allem der SVK (Schweizerischer Verein für Kältetechnik), die FWS (Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz), ProKlima, GebäudeKlima Schweiz, suissetec (Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband) und der SWKI (Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren).
In einem Schreiben ruft die Fachfirma CTA AG die Kältetechnik- und Wärmepumpen-Branche zur Mitwirkung an der Anhörung zum Entwurf der ChemRRV auf und legt die Gründe gegen die neue Regelung dar. Das Schreiben ist auf www.hk-gebaeudetechnik.ch als PDF abrufbar.
Kritisiert wird zum Beispiel, dass von Fachleuten genannte Leistungsgrenzen für bestimmte Anlagen im Entwurf nun unlogisch für Beschränkungen in einem anderen Zusammenhang zur Anwendung kommen. Das im Entwurf vorgesehene generelle Verbot von synthetischen Kältemitteln sei schlecht für die Wirtschaft und die Sicherheit der Anlagen. Weitere angeführte Argumente: Natürliche Kältemittel führen zu erheblich höheren Investitionskosten. Kleinbetriebe können sich solche Anlagen nicht leisten. Anlagen mit natürlichen Kältemitteln haben nicht selten eine geringere Effizienz.
Die neue, vom BAFU vorgeschlagene Regelung benachteiligt die klimafreundlichen Wärmepumpen und schafft Anreize, dass vermehrt CO2-intensivere Öl- und Gasheizungen eingesetzt werden. Die vorgesehene Regelung entspricht nicht dem geltenden EU-Recht. Der Alleingang der Schweiz ist unnötig und führt zu Isolation und wirtschaftlichen Nachteilen.
Weiterführende Links
Downloads zum Artikel
• BAFU-Mitteilung vom 13. März 2012 (als PDF)
• Entwurf der revidierten ChemRRV des BAFU (als PDF)
• Erläuternder Bericht des BAFU zur revidierten ChemRRV (als PDF)
• Aufruf zur Mitwirkung der Fachfirma CTA AG (als PDF)