Im dritten Jahr seines Bestehens ist das Wärmepumpen-System-Modul WPSM in 23 Kantonen Förderbedingung für den Ersatz von Elektro- und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen. In den Kantonen AG, ZH und ZG, wo das WPSM nicht zur Anwendung kommt, wird der Ersatz der Elektro- und fossilen Heizungen durch Wärmepumpen durch die Stiftung «myclimate» gefördert. Auch dort ist das WPSM Bedingung für Förderbeiträge an eine klimafreundliche Heizungsanlage. Auf den 1. Januar 2019 führte auch der Kanton LU die Förderung des Ersatzes von Elektro- und fossilen Heizungen ein. Auch im Kanton LU ist das WPSM eine der Förderbedingungen.
Die Anzahl der beantragten Anlagezertifikate ist 2019 wiederum stark angestiegen. Wurden zu Beginn, 2017, noch rund 500 Anlagezertifikate beantragt, stieg die Zahl der Anträge 2018 auf 2200 und 2019 auf rund 3300 Anträge. Damit wurden bisher rund 6000 Anträge gestellt. An über 95% davon konnte nach deren Prüfung das Zertifikat ausgestellt werden. Trotz unsicherer Datenlage, was den Anteil der Sanierungen an der Gesamtzahl der abgesetzten Wärmepumpen betrifft, kann dennoch davon ausgegangen werden, dass bei rund 3/4 der Sanierungen im Leistungsbereich von bis zu 15 kW Heizleistungen das WPSM zum Einsatz kommt.
Einsparungen beim Stromverbrauch
Die Projektleitung hat berechnet, wie sich das WPSM auf die Einsparungen beim Stromverbrauch auswirkt. In die Berechnung einbezogen wurden 6000 WP-Anlagen (per 30.11.19). Dabei wurden die Wärmeproduktion, der kostenpflichtige Energieaufwand und die gemäss verschiedenen BFE-Berichten ausgewiesene Effizienzdifferenz (Energieeinsparung) berechnet.
Die Werte des Anlagensamples der zertifizierten Wärmepumpenanlagen, bestehend aus 1500 SW-WP (25%) und 4500 LW-WP (75%), wurden mit mittleren JAZ-Werten berechnet (JAZSW-WP=4.2 und JAZLW-WP=3.2).
WPSM-Anlagen mit Zertifikat Energie Einsparung dank WPSM
GWh/a GWh/a
Energieproduktion Wärme 146.94
Energiekonsum Elektro 43.10 6.46
Prüfung Anlagezertifikate durch Kanton – Pilotprojekt
Die Prüfung der beantragten Anlagezertifikate erfolgt an allen drei Standorten in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz nach identischen Vorgaben und Regeln. Verbindendes Element ist dabei die Datenbank, welche gemeinsam genutzt wird. Auf Begehren des Kantons FR wurde dort während des ganzen Jahres 2019 ein Pilotprojekt durchgeführt, bei dem die Energiefachstelle des Kantons die eingereichten Anträge selber prüft. Das Pilotprojekt ist erfolgreich verlaufen. Dabei wurde aber auch klar, dass dieses Vorgehen nur dann angewendet werden kann, wenn der Kanton über die nötigen Fachleute verfügt, welche dann für die zeitintensive Kommunikation mit Installateuren und Bauherrschaften bereit sind.
Zertifizierung der WPSM-Module
Die Zertifizierungskommission für WPSM-Module hatte 2019 rund 50 eingereichte Modul- und Teilanträge zu prüfen. Ende 2019 sind rund 1000 WPSM-Module am Markt erhältlich, so dass für annähernd alle Bedürfnisse geeignete WPSM-Module zur Verfügung stehen. Die Zertifizierungskommission hat sich darüber hinaus mit den Themen «Flexibilisierung der Speicher und Boiler» sowie «aktive Kühlung» befasst. Diese Arbeiten sind aufgrund ihrer Komplexität noch nicht abgeschlossen. Ebenso wird das Thema «WP und PV» in der Branche kontrovers diskutiert. Schliesslich hat die Zertifizierungskommission verschiedene technische Präzisierungen, z.B. zu Erdwärmesonden und Speicherdimensionierungen erarbeitet. Ein wichtiges Kapitel war auch die Integration von WP und Holzheizungen im WPSM, deren Bestimmungen in einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurden, in der auch die Vertreter der Holzheizungen mitgearbeitet haben.
Anzahl Stichproben seit Einführung WPSM
Bis Ende 2019 konnten rund 800 Stichproben durchgeführt werden (siehe Grafik untenstehend). Die Auswertung der Stichproben zeigt, dass sie wesentlich zu einer Anhebung der Qualität der realisierten Anlagen beitragen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des WPSM.
Der bei der Einführung des WPSM definierte Prozess legte fest, dass die Stichprobenkontrollen nach der Erteilung des Anlagezertifikates vorgenommen werden. Dies ist noch bis Ende 2019 gängige Praxis.
Auf Begehren einzelner Kantone wird dieser Prozess auf Anfang 2020 geändert: Neu werden die Anlagezertifikate erst nach durchgeführter Stichprobe versandt. Dadurch verzögert sich der Versand der Anlagezertifikate gegenüber heute um rund 4 Wochen, da in dieser Zeit die Stichproben durchgeführt werden.
Beratungsaufwand
Die Kommunikation mit kantonalen Behörden, Industrie, Installateuren, Bauherren und Verbänden war auch 2019 intensiv und überschritt die budgetierten Stunden bei weitem. Es zeigte sich, dass die durchschnittliche Länge der Beratungsgespräche bei den Installationsbetrieben mit steigender Erfahrung abnimmt. Trotzdem steigt der Beratungsaufwand immer noch an, da immer mehr Anlagezertifikate beantragt werden und immer noch nicht alle Installateure die Prozesse kennen.
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